Mit dem am 1. 1. 2016 in Kraft getretenen "Gemeinnützigkeitspaket" sei die gemeinnützige Stiftung wieder in den Vordergrund der europ Modelle einer effektiven Umsetzung selbstloser Projekte gerückt. Während die österr Rechtslage gemeinnütziger Stiftungen stark zersplittert sei, regle das liechtensteinische Stiftungsrecht in Art 552 §§ 1 ff PGR die Privatstiftung umfassend. Das neue liechtensteinische Stiftungsrecht LGBl 2008/220 reorganisierte und stärkte die Aufsicht über gemeinnützige Stiftungen in Liechtenstein. Der österr Bundesgesetzgeber verfolgte dagegen im neuen Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 eine gegenteilige Strategie, indem er die Stiftungsaufsicht weitgehend der Vereinsaufsicht anglich.