EStG: § 24 Abs 2 (§ 6 Z 9 lit a)
VwGH 21. 9. 2016, 2013/13/0018, 0019
Nach § 24 Abs 2 letzter Satz EStG ist bei einem Mitunternehmer beim Ausscheiden aus der Mitunternehmerschaft jedenfalls der Betrag des negativen Kapitalkontos als Veräußerungsgewinn zu erfassen, den er nicht auffüllen muss. Diese Rechtsfolge tritt im Fall einer unentgeltlichen Übertragung des Mitunternehmeranteils nach § 6 Z 9 lit a EStG nicht ein (vgl VwGH 24. 10. 2013, 2012/15/0028).