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Weiterverrechnete Zinsen und Spesen von Wohnungseigentümergemeinschaften umsatzsteuerpflichtig (Neuhold, immolex 10/2016, S. 280)

Artikelrundschau Oktober 2016 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/905ÖStZ 2016, 678 Heft 23 v. 12.12.2016

Sanierungsaufwendungen, aber auch laufende Instandhaltungskosten sowie Kosten der Verwaltung und des Betriebs einer EigG würden im hohen Maße über ein Darlehen (einen Kredit) oder - wie es in der Praxis üblicherweise erfolgt - über ein Girokonto der EigG finanziert. Mit dem Erk v 10. 2. 2016, 2013/15/0120, habe der VwGH entschieden, dass Zinsen und Spesen, die gem § 32 Abs 1 WEG 2002 den einzelnen WEern verrechnet werden, uneingeschränkt der USt unterliegen. Die Umsatzsteuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 8 lit a UStG komme nicht zum Tragen.

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