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Steuerliche Behandlung von geselligen Veranstaltungen gemeinnütziger Körperschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechts (Bodis/Ebner, SWK 29/2016, S. 1229)

Artikelrundschau Oktober 2016 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/895ÖStZ 2016, 677 Heft 23 v. 12.12.2016

Die steuerliche Behandlung "geselliger Veranstaltungen" (Vereinsfeste, Feuerwehrfeste und Parteifeste) sei in der Vergangenheit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Mit dem EU-AbgÄG 2016 seien dazu gesetzliche Bestimmungen eingeführt worden, die einen klaren Rahmen für derartige Betätigungen schaffen und die Rechtssicherheit erhöhen sollen. Die Komplexität der Regelungen habe zahlreiche Fragen aufgeworfen, weshalb das BMF Ende September seine Rechtsansicht in einer Information dargelegt habe.

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