Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen im Rahmen des globalen Standards wird zwischen Österreich und Nicht-EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des völkerrechtlichen Regierungsübereinkommens vom 29. 10. 2014 vereinbart. Daher ist der jeweilige geografische Anwendungsbereich des GMSG flexibel gestaltet und der BMF legt im Verordnungsweg fest, welche Staaten teilnehmende Staaten sind. Die erste Liste mit den 26 ab 1. 1. 2017 teilnehmenden Drittstaaten wurde nun veröffentlicht. BGBl II 2016/362, ausgegeben am 5. 12. 2016.