Sowohl die Schweiz als auch Liechtenstein haben mit der EU Abkommen über den automatischen Informationsaustausch von Bankkontendaten nach dem globalen Standard der OECD (Common Reporting Standard, CRS) abgeschlossen, welche ab 1. 1. 2017 Wirksamkeit erlangen. Durch den Abschluss dieser beiden Abkommen, welche nunmehr ausschließlich den Informationsaustauch als Mittel zur Vermeidung der Steuerhinterziehung und Steuerumgehung vorsehen, ist eine potenzielle Konfliktsituation zu den von Österreich mit beiden Staaten abgeschlossenen Abgeltungssteuerabkommen eingetreten, die unter bestimmten Umständen die Beibehaltung der Anonymität der Kapitalanleger unter gleichzeitiger Abgeltung der entstandenen Steuerschulden vorgesehen haben.