Der VwGH hatte sich in der Entscheidung 2013/13/0061 vom 1. 6. 2016 mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Lohnnebenkostenpflicht für alle Leistungen an einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer gegeben ist.
Der VwGH hatte sich in der Entscheidung 2013/13/0061 vom 1. 6. 2016 mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Lohnnebenkostenpflicht für alle Leistungen an einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer gegeben ist.