Beziehe ein StPfl neben inländischen Pensionseinkünften auch ausländische unter Progressionsvorbehalt befreite Pensionseinkünfte, würden diese bei der Berechnung des Pensionistenabsetzbetrags nach § 33 Abs 6 Z 3 EStG berücksichtigt.
Beziehe ein StPfl neben inländischen Pensionseinkünften auch ausländische unter Progressionsvorbehalt befreite Pensionseinkünfte, würden diese bei der Berechnung des Pensionistenabsetzbetrags nach § 33 Abs 6 Z 3 EStG berücksichtigt.