Eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung1 setzt voraus, dass einer Gesellschaft inländische Grundstücke "gehören". Für Unsicherheiten sorgt die im Schrifttum vertretene Ansicht,2 nach der einer Gesellschaft Grundstücke iSd GrEStG auch dann gehören, wenn die Gesellschaft selbst eine steuerpflichtige Anteilsvereinigung verwirklicht hat. Der folgende Beitrag zeigt anhand von Fallbeispielen die Zweifelsfragen der Vermögenszugehörigkeit des Grundstücks3 und damit verbunden die mögliche Reichweite und Grenzen der (mittelbaren) Anteilsvereinigung auf.