Die Sonderausgaben-DÜV zu § 18 Abs 8 EStG idF StRefG 2015/2016 regelt nun die Details der Umsetzung der Datenübermittlung für die Berücksichtigung von Spenden, Kirchenbeiträgen und die freiwillige Weiterversicherung (einschließlich Nachkauf von Versicherungszeiten) in der Einkommensteuerveranlagung. Ihre präzisierenden Ausführungsbestimmungen sollen im Interesse der empfangenden Organisationen und betroffenen Bürger klare Vorgaben hinsichtlich folgender Punkte schaffen: