Kaum ein Wirtschaftsgut finde in der steuerrechtlichen Lit und Rsp mehr Aufmerksamkeit als der Firmenwert. Seine Entstehung setze die Übertragung von Unternehmen voraus, obgleich keineswegs sämtliche Übertragungsvorgänge zum Ansatz eines Firmenwerts führen. Aufgrund der stringent normierten Folgebehandlung des Firmenwerts gewinne die Ausgabenzuordnung zum Firmenwert oder einem eigenständig zu bilanzierenden Wirtschaftsgut an Relevanz. Der Beitrag widmet sich dem Inhalt wie auch der Höhe des Firmenwerts, dessen Besonderheit als Wirtschaftsgut in seiner betriebsspezifischen und somit einzelfallbezogenen Ausgestaltung liegt.