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Anteilsvereinigung: Wann gehört ein Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft? (Pinetz/Zeiler, SWK 27/2016, S. 1167)

Artikelrundschau September - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/833ÖStZ 2016, 606 Heft 21 v. 11.11.2016

Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde der Tatbestand der Anteilsvereinigung ua dahingehend verändert, dass das erforderliche Beteiligungsausmaß auf 95 % reduziert wurde. Zudem werden treuhändig gehaltene Anteile dem Treugeber zugerechnet. Aufgrund dieser höheren Anforderungen zur Vermeidung einer Anteilsvereinigung komme der Frage wesentliche Bedeutung zu, unter welchen Voraussetzungen eine Gesellschaft überhaupt grundstücksbesitzend sei.

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