Die Vermietung von Immobilien durch eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter sei in der Praxis ein reges Beratungsfeld. Für die Praxis stelle sich die Frage, wie eine fremdübliche Miete ermittelt werden soll. Aufgrund der BFG-Rsp könne davon ausgegangen werden, dass die Vermietung an den Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerlich anerkannt werde.