Spätestens mit der Rs Italmoda erreiche das Ziel der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung auf europäischer Ebene eine neue Dimension. Der EuGH habe entschieden, dass die nationalen Behörden und Gerichte einem Steuerpflichtigen bei einer ig Lieferung das Recht auf Vorsteuerabzug, auf Umsatzsteuerbefreiung oder auf Umsatzsteuererstattung versagen müssen, wenn nachgewiesen ist, dass er wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einer in einer Lieferkette begangenen Umsatzsteuerhinterziehung beteiligt hat.