Im Juli 2016 sei die lang erwartete Entscheidung des EuGH in der Rs Dilly’s Wellnesshotel GmbH (Rs C-493/14 ) ergangen. Zu beurteilen war die Frage der Vereinbarkeit der Einschränkung der Energieabgabenvergütung (ENAV) auf Produktionsbetriebe mit den beihilfenrechtlichen Vorgaben des Unionsrechts. Der EuGH schloss sich der Ansicht des Generalanwalts an und bestätigte einen Verstoß gegen EU-Recht. Die Autoren gehen auf die wesentlichen Aussagen des EuGH ein und setzen sich mit der Umsetzung des Urteils durch das BFG auseinander.