vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Energieabgabenvergütung: EuGH bestätigt Verstoß gegen Unionsrecht (Kapferer/Lebenbauer, ÖStZ 2016/657, S. 462)

Artikelrundschau September - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/819ÖStZ 2016, 604 Heft 21 v. 11.11.2016

Im Juli 2016 sei die lang erwartete Entscheidung des EuGH in der Rs Dilly’s Wellnesshotel GmbH (Rs C-493/14 ) ergangen. Zu beurteilen war die Frage der Vereinbarkeit der Einschränkung der Energieabgabenvergütung (ENAV) auf Produktionsbetriebe mit den beihilfenrechtlichen Vorgaben des Unionsrechts. Der EuGH schloss sich der Ansicht des Generalanwalts an und bestätigte einen Verstoß gegen EU-Recht. Die Autoren gehen auf die wesentlichen Aussagen des EuGH ein und setzen sich mit der Umsetzung des Urteils durch das BFG auseinander.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!