Mit zwei Abänderungsanträgen zur RV des EU-AbgÄG 2016 sei massiv in die seit Jahresbeginn geltenden, verschärften, Aufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflichten eingegriffen worden. Dadurch haben auch Vereinskantinen sowie Feste von Vereinen und KöR bzw politischen Parteien Erleichterungen erfahren. Renner stellt die Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage vor.