Durch das InvStRefG werde mit Wirkung ab 1. 1. 2018 für Investmentfonds grundsätzlich ein neues intransparentes Besteuerungsregime eingeführt. Nur für Spezial-Investmentfonds gelte weiterhin ertragsteuerlich eine (gegenüber der bisherigen Rechtslage teilweise geänderte) eingeschränkte Transparenz. Es sei zu erwarten, dass das neue Investmentsteuerrecht, soweit es nicht Dach- und Spezial-Investmentfonds betreffe, die Ziele, die sich der Gesetzgeber gesetzt habe, weitgehend erfüllen werde. Der Autor gibt einen Überblick über das neue Regime.