Die grenzüberschreitende Verlagerung des Einkommens an eine slowakische hybride Personengesellschaft in Gestalt einer slowakischen "Ein-Mann"-GmbH & Co KG könne sich als Bumerang erweisen, wenn wesentliche Grundsätze des nationalen und internationalen Steuerrechts nicht eingehalten werden. Dieser Beitrag widmet sich den praktischen steuer- und finanzstrafrechtlichen Risiken einer solchen Struktur.