Die diesjährige Herbstlegistik des BMF mit Anpassungen einiger Materiengesetze dient ua der weitergehenden Automatisierung der Arbeitnehmerveranlagung, Berücksichtigung geänderter unionsrechtlicher Vorgaben im Bereich der Mehrwertsteuer, Einführung der Verfahrenshilfe im abgabenbehördlichen Verfahren und dem Ausbau moderner Technologien auch im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren. Die Begutachtungsfrist für den ME 28. 10. 2016, 262/ME NR 25. GP, endet am 14. 11. 2016.