Der EuGH sei in seinem Urteil zur Firmenwertabschreibung gem § 9 Abs 7 KStG aF zum Ergebnis gekommen, dass diese Regelung nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sei. Nunmehr habe der VwGH seine Folgeentscheidung in diesem Fall getroffen und dabei einige Zweifelsfragen beantwortet.