Die "Anti-BEPS-RL" verpflichte Ö ua, eine "Zinsschranke" umzusetzen und den Zinsabzug im Körperschaftsteuerrecht neu zu regeln. Für die Einführung der Zinsschranke dürfte Ö allerdings noch Zeit haben. Potenziell betroffene Unternehmen sollten die Auswirkungen der absehbaren Neuregelung jedoch schon jetzt mitbedenken und überlegen, wie die Gesellschafts- und Kapitalstruktur in den nächsten Jahren geändert werden muss, um bestmöglich auf diese neuen Regeln vorbereitet zu sein.