Die Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 (ZBV 2016) löst die am 20. 4. 2005 in Kraft getretene Zuzugsbegünstigungsverordnung ab. Damit verbunden sei ein neues Verfahren zur Erlangung einer Zuzugsbegünstigung nach § 103 EStG. Die bisherige Notwendigkeit regelmäßiger Folgeanträge, um die Ansprüche aus der Zuzugsbegünstigung nicht zu verlieren, falle weg.