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Die Auswirkung von Umgründungen auf den Stand der Innenfinanzierung

Steuerrecht aktuellUniv.-Ass. Mag. Philipp Stanek, MBL/Univ.-Ass. Mag. Karl Stückler, BSc, LL.B.ÖStZ 2016/777ÖStZ 2016, 569 Heft 20 v. 20.10.2016

Das mit dem AbgÄG 2015 wiedereingeführte Wahlrecht der Einlagenrückzahlung ist von einem positiven Stand der Innenfinanzierung abhängig. Zur Behandlung dieses im Sinne einer Gesamtperiodenbetrachtung zu evidenzierenden Stands der Innenfinanzierung im Rahmen von Umgründungen sieht § 4 Abs 12 Z 4 EStG eine Verordnungsermächtigung des Bundeministers für Finanzen vor. Die Auswirkung des durch diese Innenfinanzierungsverordnung (IF-VO)11BGBl II 2016/90. normierten "Fortführungsgedankens" auf Umgründungen soll im Nachstehenden beleuchtet werden.

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