In einem Beitrag in der ÖStZ 2013/434, 249 ff,1 untersuchte die Autorin auf Basis der durch das 1. StabG 2012 iVm dem AbgÄG 20122 geschaffenen Rechtslage ab 1. 4. 2012 Optimierungsmöglichkeiten bezüglich Bemessungsgrundlage und Tarif bei betrieblichen Grundstücksveräußerungen, insb im Rahmen einer dem Hälftesteuersatz gem § 37 Abs 5 EStG unterliegenden Betriebsveräußerung. Der Beitrag zeigte die Bandbreiten auf, innerhalb derer eine Regelbesteuerungsoption sinnvoll erschien und beleuchtete die Vorteilhaftigkeit von pauschaler versus regulärer Ermittlung des auf Grund und Boden entfallenden Teils des Grundstücksveräußerungsgewinns. Der vorliegende Beitrag untersucht die mit dem Steuerreformgesetz 2015/20163 ab 1. 1. 2016 geänderten Rahmenbedingungen für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und die Optionsausübung sowie deren Auswirkungen auf die angestellten Vorteilhaftigkeitsüberlegungen.