Das beim BMF eingerichtete Kontenregister ist im August 2016 in Betrieb gegangen und mit Abschluss der Initiallieferung durch die Kreditinstitute sind seit 1. Oktober 2016 sinnvolle Abfragen möglich. Dieser Anwendungserlass regelt die organisatorische Umsetzung des KontRegG durch die Finanzämter, Zollämter und die Großbetriebsprüfung im abgabenrechtlichen Bereich sowie die Anwendung im finanzstrafrechtlichen Bereich (betr Justizbehörden siehe die mit dem StPRÄG I 2016 geänderte StPO).