Am 6. 12. 2012 wurde zwischen Ö und Chile ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Das Abkommen ist am 9. 9. 2015 in Kraft getreten und findet daher erstmals ab 2016 Anwendung. Die Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine Gegenüberstellung mit dem OECD-MA.