Zur Verbesserung der Transparenz wurde auf EU-Ebene der automatische Informationsaustausch in Bezug auf grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung ausgedehnt. In Ö werden die Vorgaben der EU-Amtshilferichtlinie mithilfe des EU-Amtshilfegesetzes umgesetzt. Die Autoren behandeln die gesetzlichen Neuerungen und nehmen eine Gegenüberstellung mit dem vergleichbaren Informationsaustausch über Rulings nach dem Konzept der OECD/G20 vor.