Die Rechnungslegung von Privatstiftungen sei in § 18 PSG geregelt. § 18 verweise auf sinngemäß anzuwendende entsprechende Bestimmungen des UGB, ua auf die §§ 244 bis 267 UGB über den Konzernabschluss und Konzernlagebericht. Obwohl es sich gem Art X PSG um dynamische Verweise handle und die Bestimmungen des UGB zur Konzernrechnungslegung seit 1993 mehrfache Novellierungen erfahren hätten, seien die Bestimmungen und Verweise des § 18 seit dem Jahr 1993 bisher nie novelliert worden. Die im Begutachtungsentwurf des RÄG 2014 vorgesehene Anpassung des § 18 PSG sei aus politischen Gründen wegen wesentlicher Differenzen in den Stellungnahmen bezüglich einer Konzernrechnungslegung und Offenlegung nicht in das Gesetz aufgenommen worden.