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Die Wesentlichkeit gem § 189a Z 10 UGB im Verhältnis zur Wesentlichkeit für die Nichtigkeit eines Jahresabschlusses nach § 202 Abs 1 Z 2 AktG (Reiter, RWZ 2016/55, S. 231)

Artikelrundschau Juli 2017 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/720ÖStZ 2016, 519 Heft 18 v. 19.9.2016

Die Wesentlichkeit in § 189a Z 10 UGB wurde im RÄG 2014 gesetzlich definiert. Das Verhältnis dieser Bestimmung zur Wesentlichkeit für einen nichtigen Jahresabschluss gem § 202 Abs 1 Z 2 AktG wird im Beitrag behandelt.

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