Unternehmens- und Steuerbilanz gehen bei Gruppenbeteiligungen unterschiedliche Wege: Abschreibungen auf einen niedrigeren Teilwert/Tageswert mindern den Ansatz nach §§ 189 ff UGB, seien jedoch ertragsteuerrechtlich nicht abzugsfähig. Firmenwertabschreibungen seien dagegen steuerwirksam, mindern jedoch nicht den Tageswert/Teilwert einer Gruppenbeteiligung. Eine strikte Trennung von Unternehmens- und Steuerbilanz wahre die Konsistenz beider Systeme.