Das BMF habe in einer Information auf das Erk des VwGH betreffend die Zulässigkeit einer Firmenwertabschreibung iSd § 9 Abs 7 KStG aF bei ausländischen Gruppenmitgliedern reagiert und sich mit den daraus ergebenden Folgefragen auseinandergesetzt. Die bisher in den KStR vertretene Rechtsansicht, wonach sich Firmenwertabschreibungen bzw -zuschreibungen bloß auf die Beteiligung an einer unbeschränkt steuerpflichtigen betriebsführenden Kapitalgesellschaft und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft beschränken würden, werde nicht mehr aufrechterhalten.