Das StRefG 2015/2016 habe etliche einschneidende Änderungen bei der ertragsteuerlichen Behandlung von Grundstücken herbeigeführt. Wie bei jeder neuen Rechtslage stellten sich auch bei diesen Änderungen zahlreiche Zweifelsfragen, deren Beantwortung aus einem zeitlichen Aspekt heraus primär im Interesse der Beratungspraxis liege. Um diesem Bedürfnis nach Rechtssicherheit durch den einheitlichen Vollzug der Finanzbehörden zu entsprechen, sei eine Information veröffentlicht worden, in der die Rechtsansicht des BMF zu verschiedenen Fragestellungen dargelegt werde. Der Beitrag stellt die wichtigsten in dieser BMF-Info (BMF-Info StRefG 2015/16) getroffenen Aussagen zur Anpassung der betrieblichen AfA vor.