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Essenseinladung als Betriebsausgabe (Gumprecht, BFGjournal 7-8/2016, S. 248)

Artikelrundschau Juli 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/707ÖStZ 2016, 518 Heft 18 v. 19.9.2016

Eine Einladung zum Essen könne sowohl eine nichtabzugsfähige private Lebensausgabe als auch eine (teilweise) abzugsfähige Betriebsausgabe sein. Worunter das Essen mit Geschäftsfreunden oder Kunden zu subsumieren sei, hänge im Wesentlichen davon ab, ob es einem Werbezweck oder bloß der Repräsentation des Einladenden diene.

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