KStG: § 9 Abs 9
VwGH 28. 6. 2016, 2013/13/0066
Die Verschmelzung eines Gruppenträgers (im Rahmen eines "Upstream-Mergers") mit einer gruppenfremden Gesellschaft führt zur Beendigung der Unternehmensgruppe nach § 9 Abs 9 zweiter Teilstrich KStG (vgl bereits VwGH 18. 10. 2012,