KStG: § 9 Abs 7 und § 12 Abs 3 Z 3
VwGH 10. 3. 2016, 2013/15/0139
➜ (ebenso 10. 3. 2016, Ro 2014/15/0052, Ro 2014/15/0053, Ro 2014/15/0054)
Im Fall einer nicht gruppenzugehörigen Zielgesellschaft eines von einem Gruppenträger geleisteten Großmutterzuschusses verhindert das auf Ebene des Gruppenmitglieds (Muttergesellschaft) wirksame einlagenbedingte Teilwertabschreibungsverbot des § 12 Abs 3 Z 3 KStG, dass der Wertverlust an der Zuschuss empfangenden Gesellschaft (ein Verlust aus der Veräußerung dieser Beteiligung) in das Gruppenergebnis Eingang findet. In diesem Sonderfall ist das auf Ebene des Gruppenträgers anzuwendende gruppenbezogene Teilwertabschreibungsverbot des § 9 Abs 7 erster Satz KStG (wonach auf Gruppenbeteiligungen keine steuerwirksamen Teilwertabschreibungen vorgenommen werden dürfen) systematisch so zu interpretieren, dass dieses der steuerlichen Berücksichtigung des Wertverlusts ihrer Beteiligung bei der zuschussgewährenden Obergesellschaft nicht zur Gänze entgegen steht.