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"Verunglückte" Umgründung, nachträgliche Behauptung

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2016/694ÖStZ 2016, 483 Heft 17 v. 5.9.2016

UmgrStG: §§ 12 und 21

VwGH 21. 4. 2016, 2013/15/0289

Wird nachträglich (rd 9 Jahre nach einem Einbringungsvorgang) behauptet, dass die Einbringung einer Kommanditbeteiligung in eine GmbH nach Art III UmgrStG seinerzeit "verunglückt" sei (es somit gem § 21 UmgStG zu keinem Übergang der Verlustvorträge auf die übernehmende Gesellschaft gekommen sei, diese vielmehr bei der einbringenden Kommanditistin verblieben seien), ist der StPfl dafür beweispflichtig. Die Behörde muss sich allerdings mit dem entsprechenden Vorbringen auseinandersetzen.

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