Im StRefG 2015/2016 wurde die Immobilienbesteuerung - zeitlich nicht lange nach der grundsätzlichen Reform mit dem Entfall der Spekulationsfrist - wieder grundlegend geändert. Im Bereich der Änderung der Nutzungsdauer, der Verteilungsnorm für die Instandhaltung/Instandsetzung, der gesetzlichen Festlegung der Grundanteile und des Entfalls des Inflationsabschlags seien erhebliche Schlechterstellungen für Immobilienvermieter-/veräußerer eingetreten, die teils lange in der Vergangenheit getroffene Dispositionen des Steuerpflichtigen nachträglich negativ beeinflussten.