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Zweifelsfragen zur Nutzfläche und Bruttogrundrissfläche (Varro, SWK 20-21/2016, S. 908)

Artikelrundschau Juli 2016 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/691ÖStZ 2016, 482 Heft 17 v. 5.9.2016

Mit dem StRefG 2015/2016 wurde per 1. 1. 2016 der Grundstückswert eingeführt, der - als Mindestbemessungsgrundlage - bei jeder Transaktion zu ermitteln sei und in zahlreichen Fällen als Bemessungsgrundlage diene. Die Ermittlung erfolge im Regelfall (auch) nach dem Pauschalwertmodell, bei dem die (anteilige) Nutzfläche bzw Bruttogrundrissfläche zu eruieren sei, welche in der GrWV definiert seien. Die Definitionen würden zahlreiche Zweifelsfragen aufwerfen. Darüber hinaus führe das Berechnungsmodell zu erheblichen Mehrkosten für Steuerpflichtige.

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