Anteilsvereinigungen und Umgründungen von Konzerngesellschaften mit Immobilienvermögen seien von der Novellierung des GrEStG besonders betroffen. Aufgrund der Änderungen sei die Beurteilung, welcher Tatbestand durch eine Umstrukturierungsmaßnahme ausgelöst wird und ob je nach Reihenfolge der Rechtsvorgänge Kürzungsvorschriften zur Anwendung gelangen, mit Unsicherheiten behaftet. Um eine Versteinerung von Konzernstrukturen zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen, sei eine Ausweitung der Differenzbesteuerung zu begrüßen.