Der BFG hat in einem jüngst ergangenen Urteil verneint, dass Abbrucharbeiten als Beginn der Errichtung gem § 28 Abs 38 UStG zu sehen sind, und beruft sich dabei auf die herrschende Verwaltungspraxis sowie bisher zur Thematik vorhandene Literatur. Im Aufsatz wird die bisher ergangene Rechtsprechung zum "Beginn der Errichtung" analysiert und die Argumentation des BFG einer kritischen Würdigung unterzogen.