Schon im Jahre 2006 hätten Kirchmayr und Achatz gemeint, dass die "Energieabgabenvergütung eine endlose Geschichte" sei. Inzwischen könne man dem nur zustimmen: Nachdem die österr Energieabgabenvergütung zweimal Gegenstand von EuGH-Verfahren war und ihre neuerliche Einschränkung auf Produktionsbetriebe von VwGH und VfGH als unbedenklich angesehen wurde, habe das BFG einen Vorabentscheidungsantrag gestellt, der nunmehr vom EuGH beantwortet worden sei.