Mit den Änderungen im EU-AbgÄG 2016 werde die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse für KöR, politische Parteien und gemeinnützige Vereine entschärft. Zugleich bleibe mehr Zeit für die Umsetzung der technischen Voraussetzungen zur Manipulationssicherheit nach der RKSV und die Geltendmachung der Prämie bei der Anschaffung bzw Umrüstung einer Registrierkasse. Abseits der Erleichterungen zur Registrierkassenpflicht wurde eine Lohnsteuerbefreiung für Aushilfskräfte vorgesehen.