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Auswirkungen der Übertragung eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes auf einen Erfüllungsgehilfen iSd § 40 Abs 1 BAO (Hammerl, RdW 2016/386, S. 514)

Artikelrundschau Juli 2016 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Verwaltungsverfahren, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/674ÖStZ 2016, 480 Heft 17 v. 5.9.2016

Das Praxisbeispiel behandelt folgende Sachverhalte: Werde die gemeinnützige Tätigkeit einer abgabenrechtlich begünstigten Körperschaft durch einen Erfüllungsgehilfen erbracht, könne die unmittelbare gemeinnützige Tätigkeit des Erfüllungsgehilfen - unabhängig davon, ob er darüber hinaus gemeinnützige Tätigkeiten ausübt - auch die Gemeinnützigkeit des Erfüllungsgehilfen bewirken. Erfolge die Übertragung des unentbehrlichen Hilfsbetriebs unter Zurückbehaltung der genutzten Liegenschaften, scheide diese aus dem Betriebsvermögen des unentbehrlichen Hilfsbetriebs und somit aus der damit verbundenen Steuerbefreiung aus.

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