Die Aussagen des EuGH in der Rs Larentia und Minerva sowie die Folgejudikatur des BFH dürften aufgrund der vergleichbaren Rechtslage in D und Ö sowie der gemeinsamen Rechtsgrundlage in Form der MwStSyst-RL auch die umsatzsteuerliche Organschaftsregelung in Ö beeinflussen. Die Miteinbeziehung von Personengesellschaften als Organgesellschaften scheine zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen denkbar. Tratlehner gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und deren mögliche Auswirkungen auf die österr Organschaft.