Die Richtlinie 92/83/EWG ist die Harmonisierungsgrundlage für die Erhebung von Alkoholsteuern innerhalb der EU. Die Definitionen der Steuergegenstände sei novellierungsbedürftig, um eine unterschiedliche Einordnung und Besteuerung von Alkoholderivaten und alkoholischen Mischprodukten zu vermeiden. Zudem würden die vielfältigen Verwendungszwecke von Alkohol zwingen, über die Reichweite der Steuerbefreiungen des Art 27 RL 92/83/EWG nachzudenken.