Das Plenum des Nationalrats hat am 19. 5. 2016 im Interesse einer weiteren Erhöhung der Qualität der Abschlussprüfung das APRÄG 2016 beschlossen, mit dem die neue EU-Abschlussprüfungsrichtlinie umgesetzt wurde und aufgrund der EU-Abschlussprüferverordnung Anpassungen des nationalen Rechts erfolgten. Der Autor befasst sich mit den wesentlichen Eckpunkten dieses Gesetzes.