Mit zwei Abänderungsanträgen zur Regierungsvorlage des EU-AbgÄG 20161 wurde massiv in die seit Jahresbeginn geltenden, verschärften, Aufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflichten2 eingegriffen. Erleichterungen haben dadurch auch Vereinskantinen sowie Feste von Vereinen und Körperschaften öffentlichen Rechts bzw politischen Parteien erfahren. Die Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage werden im Folgenden vorgestellt.3