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EU-AbgÄG 2016: Begünstigungen für Körperschaften öffentlichen Rechts, politische Parteien und Vereine

Steuerrecht aktuellMag. Bernhard RennerÖStZ 2016/656ÖStZ 2016, 457 Heft 17 v. 5.9.2016

Mit zwei Abänderungsanträgen zur Regierungsvorlage des EU-AbgÄG 201611BGBl I 2016/77. wurde massiv in die seit Jahresbeginn geltenden, verschärften, Aufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflichten22Vgl dazu Tanzer/Unger, Die neuen Vorschriften für Bargeschäfte - Aufzeichnungs-, Kassen- und Belegerteilungspflicht nach der Steuerreform 2015/16, ÖStZ 2016/477, 313 ff. eingegriffen. Erleichterungen haben dadurch auch Vereinskantinen sowie Feste von Vereinen und Körperschaften öffentlichen Rechts bzw politischen Parteien erfahren. Die Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage werden im Folgenden vorgestellt.33Vgl zur Thematik auch Klinglmair/Hofer, Steuerliche Neuerungen bei Vereinsfesten und Veranstaltungsbetrieben gewerblicher Art, SWK 2016, 945; Rzeszut/Grünsteidl, Änderungen zur Registrierkassenpflicht: Die Erleichterungen im Detail, BFGjournal 2016, 278.

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