In einem kürzlich ergangenen Erk hat sich der VwGH mit der Frage beschäftigt, ob aufgrund einer gesetzlichen Anordnung erzwungene Vermögensübertragungen einer Privatstiftung vom Zuwendungsbegriff des § 27 Abs 5 Z 7 EStG erfasst sind und in weiterer Folge der KESt unterliegen (eine abschließende Klärung dieser Frage ist mangels ausreichender Feststellungen aber noch nicht erfolgt). Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die Bezahlung/Herausgabe von Pflichtteilsansprüchen durch eine Privatstiftung vom steuerlichen Zuwendungsbegriff erfasst wird.