Die mit dem StRefG 2015/2016 erfolgten Änderungen bei den Steuersätzen würden
Seite 448
auch den Vorsteuerabzug beeinflussen und eine Neuberechnung des Vorsteuerabzugs aus den einkommensteuerrechtlichen Pauschbeträgen erfordern.
Die mit dem StRefG 2015/2016 erfolgten Änderungen bei den Steuersätzen würden
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auch den Vorsteuerabzug beeinflussen und eine Neuberechnung des Vorsteuerabzugs aus den einkommensteuerrechtlichen Pauschbeträgen erfordern.